HOLGER PANZIG - Fachanwalt für Versicherungsrecht
Es gibt kaum ein Risiko, das nicht versichert wird. Um so reichhaltiger sind die Probleme im Schadensfall. Andere Rechtsgebiete spielen hier oft hinein: ein Unfall, ein Verkehrsvergehen mit schweren Folgen, ein Werk, das nicht hält, was der Hersteller versprach, eine Bürgschaft, die nicht eingelöst wird...
Das Versicherungsrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das so vieles im Alltag regelt, reicht hier nicht aus. Das Versicherungsrecht hat ein eigenes Gesetz, das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Darüber hinaus hat die Rechtssprechung Wesentliches zur Gestaltung des Miteinanders zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer beigetragen.
Aber nicht jeder kann alles wissen, noch weniger alles können. Niemand hat die Zeit, sich mit allem zu befassen. Darum ist es wichtig, Vertrauen zu wagen, Verantwortung zu teilen, und zwar dort, wo Leistungswille und Kompetenz erwartet werden dürfen. Bereits eine anwaltliche Erstberatung kann helfen, zu klären, wo die Probleme liegen, wie man sich am besten verhält, wie hoch das Kostenrisiko sein wird und ob es wahrscheinlich ist, daß eine etwaig vorhandene Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Prozeßkosten übernimmt.
Holger Panzig
Werdegang
- Geboren 1970 in Greifswald
- Studium an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald
- Referendariat im Saarland
- seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig
- seit 2007 Fachanwalt für Versicherungsrecht
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