Versicherungsrecht

Es gibt kaum ein Risiko, das nicht versichert wird. Um so reichhaltiger sind die Probleme im Schadensfall. Andere Rechtsgebiete spielen hier oft hinein: ein Unfall, ein Verkehrsvergehen mit schweren Folgen, ein Werk, das nicht hält, was der Hersteller versprach, eine Bürgschaft, die nicht eingelöst wird…

Das Versicherungsrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das so vieles im Alltag regelt, reicht hier nicht aus. Das Versicherungsrecht hat ein eigenes Gesetz, das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses Gesetz und die auf seiner Basis und der der Musterbedingungen für die verschiedenen Versicherungssparten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarten Versicherungsbedingungen regeln das Miteinander zwischen beiden Vertragsparteien. Darüber hinaus hat die Rechtsprechung Wesentliches zur Gestaltung dieses Miteinanders beigetragen, wie diese auch in Zukunft dieses Miteinander oft gezwungen sein wird,  zu gestalten.

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